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Das Berliner Neutralitätsgesetz und die Religionsfreiheit

Kopftuch, Kippa, Kreuz und Sikh-Turban im öffentlichen Raum – Das Berliner Neutralitätsgesetz und die Religionsfreiheit

Religion erlebt weltweit eine Renaissance. Die säkularen Gesellschaften diskutieren aufgeregt, wie viele religiöse Symbole dem öffentlichen Raum zuzumuten sind. Eine kopftuchtragende Lehrerin? Ein Staatsanwalt mit Kippa? Eine Sozialarbeiterin mit Kreuzkette? Ein Sikh-Gläubiger mit Turban an der Kasse? Der weltanschaulich neutrale Staat bietet die Grundlage für die Religionsfreiheit als allgemeines Menschenrecht, schafft die Basis für einen religiösen und weltanschaulichen Pluralismus und schützt Minderheiten. Ob das Berliner Neutralitätsgesetz diese Grundlage garantiert, darüber wird gerade stark diskutiert. Steht da nicht die Zurückdrängung von Religion, religiösen Symbolen und Riten aus dem öffentlichen Raum hinein in die Privatsphäre im Mittelpunkt? Was sind die Unterschiede zwischen einem weltanschaulich-neutralen Staat und einer säkularistischen, laizistischen Staatsvorstellung? Neutralität ist nicht gleich Neutralität. Eine Klärung.

Der Vortrag und das Gespräch fand mit Prof. Dr. Mathias Rohe statt, Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Erlangen, Gründungsdirektor des Erlanger Zentrums für Islam und Recht in Europa(EZIRE).

Der Vortrag kann auf Youtube nachträglich angesehen werden:

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